Benötige ich für meine Folierung eine Tüv Abnahme?

Folierungen sind in Deutschland problemlos möglich und beeinträchtigen die Betriebserlaubnis nicht. Einschränkungen bzw. nicht erlaubt ist z.B. die Folierung nach dem Design eines Einsatzwagens der Polizei – mit den entsprechenden Schriftzügen. Eine TÜV Vorstellung ist nach der Folierung grundsätzlich nicht notwendig. Eine entsprechende Tüv-Abnahme ist somit nicht notwendig.